Tag: Notarverträge

Auskunft über das eingetragene Wohnrecht finden sie im Grundbuch

veröffentlicht von Dain van Velsen am 31. März 2011
Wenn Eltern ihren Kindern ein noch den Eltern bewohntes Haus oder eine Wohnung überschreiben, dann wird den Eltern meistens ein Wohnrecht eingeräumt. Das Wohnrecht bedeutet, dass die Eltern wohnen bleiben und das Haus oder die Wohnung entweder komplett oder zumindest in Teilen alleine nutzen dürfen. Um allen Parteien bei der Einräumung eines solchen Wohnrechtes Sicherheit zu geben, sollte es sich um ein eingetragenes Wohnrecht handeln. Diese Art des Wohnrechtes wird im jeweiligen Grundbuch eingetragen, woraus sich auch der Name ergibt. Man kann auch ein Wohnrecht einräumen, das nicht ins Grundbuch eingetragen wird; dies hat aber bei Streitigkeiten eventuell keinen rechtlichen Bestand. [...]

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