veröffentlicht von Dain van Velsen am 9. Januar 2012
Es kommt häufig vor, dass Angehörige eines Verstorbenen nicht nur über Bargeld verfügen können, sondern ein Haus erben. Wenn dies der Fall ist, müssen zahlreiche bürokratische Hürden genommen werden. Schließlich hat eine ordnungsgemäße Eigentumsumschreibung zu erfolgen, bevor die Erben darüber entscheiden, wie sie mit dem Besitz verfahren möchten.
Der erste Schritt besteht darin, dass der Totenschein des Erblassers und gegebenenfalls das Testament beim Amtsgericht eingereicht werden. Es werden die Ansprüche der Angehörigen geprüft und ein Erbschein ausgestellt. Auf diesem steht, wer das Haus oder einen Teil der Immobilie erbt. Dieses Dokument bildet [...]